Umwelt-Ratgeber-BauUmwelt-Ratgeber Bau

Praxishandbuch für Bau- und Immobilienfachleute
Autor: Dipl.-Ing. Siegmund Kaub
2. Auflage 2016
ISBN: 978-3-658-09442-3

 

Kaub Umwelt Consult
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Bauschutt

Unter Bauschutt versteht man mineralisches Material, auch mit geringfügigen Fremdbestandteilen (< 5 Vol.%), das im Rahmen von Neubau, Umbau, Sanierung, Renovierung oder Abbruch von Gebäuden anfällt. Bauschutt kann je nach seiner Herkunft mit unterschiedlichen Schad-stoffen wie z.B. Ölen, Fetten oder Schwermetallen belastet sein und muss in diesen Fällen als besonders überwachungsbedürftiger Abfall (Bauschutt mit schädlichen Verunreinigungen) einer gesonderten > Entsorgung zugeführt werden. Bauunternehmer müssen in ihrer Eigenschaft als Abfallerzeuger beachten, dass Bauschutt, auch wenn keine Belastungen nachweis-bar sind, stets als überwachungsbedürftiger Abfall mit der Pflicht zur Nachweisführung nach §§ 42, 45 KrW-/ AbfG (Vereinfachter Entsorgungsnachweis) einzustufen ist.

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